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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges auf den Punkt gebracht

    | Ab sofort bieten wir Ihnen im „Steuerticker“ auf den letzten beiden Seiten einen Kurzüberblick über wichtige Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. Getreu dem Motto: Aus der Praxis - für die Praxis. |

     

    BFH: Internetkosten neben Telefonkostenpauschale abziehbar

    Arbeitnehmer, die zu Hause nachweislich berufliche Telefonate führen, dürfen 20% der Telefonkosten, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat pauschal als Werbungskosten geltend machen. Weist die Telefonrechnung zusätzlich Gebühren für den Internetzugang aus, darf der berufliche Anteil zusätzlich zur Telefonpauschale als Werbungskosten abgezogen werden (BFH, Beschluss vom 16.6.2010, Az: VI B 18/10; Abruf-Nr. 112418).

    G9-Abiturienten & Kindergeld: Überschreiten des Vier-Monats-Zeitraum ist unschädlich

    Für G9-Abiturienten besteht der Kindergeldanspruch fort, auch wenn sie bereits offiziell am 2. Mai 2011 aus dem Schuldienst entlassen wurden und erst zum Wintersemester am 17.10.2011 antreten. Die Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums ist zu vernachlässigen (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemeldung 136/2011 vom 29.4.2011).

    Sonderausgaben: Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen vom Steuerzahler nicht durch eine besondere Bescheinigung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden. Es genügt, wenn die Beitragszahlungen durch Kontoauszüge oder Versicherungspolicen glaubhaft gemacht werden (OFD Rheinland, Kurzinformation Einkommensteuer, Nr. 25/2011 vom 20.5.2011).

    Rückstellung für Mehrsteuern: Zu welchem Zeitpunkt?

    Werden aufgrund einer Betriebsprüfung Mehrsteuern fällig, ist bei bilanzierenden Unternehmen für die Mehrsteuern in dem Jahr eine Rückstellung zu bilden, auf das sich die Feststellung bezieht (Beispiel: Umsatzsteuernachzahlung für 2008 = Rückstellung für Mehrsteuern 2008). Das BFH-Urteil vom 16.12.2009 (Az: I R 43/08; Abruf-Nr. 100508), das soll über den entschiedenen Einzelfall nicht angewandt werden (Bayerisches Landesamt für Steuern, Ertragsteuer Fach-Info, Ausgabe 24-2011 vom 21.6.2011).

    GmbH: Wann sind Beiträge zur freiwilligen Weitersicherung lohnsteuerpflichtig?

    Übernimmt eine GmbH vereinbarungsgemäß Beitragsleistungen für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zur gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wäre, wird für die Übernahme der Beiträge Lohnsteuer fällig. Kein Arbeitslohn liegt aber dann vor, wenn vereinbart ist, dass die späteren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf Leistungen aus einer Pensionszusage der GmbH an die Gesellschafter-Geschäftsführer angerechnet werden (Pensionszusage wird gekürzt (FG Düsseldorf, Urteil vom 22.4.2010, Az: 8 K 3052/07 H (L); Abruf-Nr. 112239).

    EU-Zinssteuer: Steuersatz klettert von 20% auf 35%

    Privatleute, die in einem ausländischen Staat Geld anlegen, der nicht am EU-Meldeverfahren teilnimmt, müssen mit deutlich höheren Steuereinbehalten. Zum 1.7.2011 ist die Steuer von 20% auf 35% erhöht worden. Die Erhöhung greift in Österreich, Luxemburg, Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra.

    Erben: Wann werden sie umsatzsteuerlich zu Unternehmern?

    Erben eines Betriebs werden umsatzsteuerlich nicht automatisch zu einem Unternehmer. Nur wenn die Erben Gegenstände des Unternehmens verkaufen, muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Im Gegenzug kann aus Eingangsrechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf eine Vorsteuererstattung beantragt werden (OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 19.5.2011, Az: S 7104 A - 43 - St 110).

    Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät abzugsfähig?

    Kauft ein Ehepaar ein neues, sehr kontraststarkes Fernsehgerät, weil die Ehefrau wegen eines Augenfehlers beim alten Fernseher nichts mehr erkennen konnte, sind die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Grund: Ein Fernsehgerät ist ein typischer Einrichtungsgegenstand, der in jedem modernen Haushalt üblich ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.3.2011, Az: 2 K 1855/10; Abruf-Nr. 112419).

    Kindergeld für im Ausland geborenes Kind: Aufenthalt im Inland erforderlich

    Minderjährige Kinder teilen nicht automatisch sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern. Lebt ein Kind nach der Geburt ein Jahr im Ausland und zieht erst dann nach Deutschland in die elterliche Wohnung, steht den Eltern für dieses Jahr kein Kindergeld zu. Ein im Ausland lebendes Kind kann im Inland keinen Wohnsitz begründen ohne sich hier aufgehalten zu haben (BFH, Urteil vom 7.4.2011, Az: III R 77/09; Abruf-Nr. 112420).

    Verpflegungsmehraufwand bei Gemeinschaftsverpflegung: BFH erlaubt Werbungskostenabzug

    Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Reisekostenvergütungen in Höhe der lohnsteuerlich zulässigen Pauschbeträge (z.B. Abwesenheit 13 Stunden = Pauschbetrag 12 Euro) steuerfrei ausbezahlt, kann der Arbeitnehmer keine zusätzlichen Werbungskosten abziehen. Nimmt der Arbeitnehmer jedoch an einer Gemeinschaftsverpflegung teil (z.B. Soldat) und der Arbeitgeber behält deshalb von der Reisekostenvergütung einen Teilbetrag ein, darf der Arbeitnehmer in Höhe dieses Teilbetrags zusätzlich Werbungskosten abziehen (BFH, Urteil vom 24.3.2011, Az: VI R 11/10; Abruf-Nr. 112002).

    Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: Seit 1. Juli 2011 gilt sie auch für die Lieferung von Mobilfunkgeräten

    Die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ist zum 1.7.2011 um einen weiteren Tatbestand ergänzt worden. Seitdem müssen Unternehmer die Umsatzsteuer des Lieferanten nach § 13b UStG ans Finanzamt abführen, wenn ihnen Mobilfunkgeräte und integrierte Schaltkreise für mindestens 5.000 Euro in Rechnung gestellt werden (BMF, Schreiben vom 24.6.2011, Az: IV D 3 - S 7279/11/10001; Abruf-Nr. 112264).

    Umsatzsteuer: ELSTER-Update wegen Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Wegen der Erweiterung der Steuerschuldnerschaft zum 1.7.2011 hat das BMF neue Formulare für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zu Vorauszahlungen 2011 veröffentlicht (Schreiben vom 24.6.2011, Az: IV D 3 - S 7344/10/10002). Unternehmer sollten deshalb vor der elektronischen Übermittlung ihrer Voranmeldung ein ELSTER-Update durchführen.

    Immobilienverkauf: Ausbau eines alten Öltanks keine nachträglichen Werbungskosten

    Verkauft ein Steuerzahler eine bisher vermietete Immobilie, kann er nachträglich anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie nicht als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Es fehlt nämlich an der Einkunftserzielung. Im Fall vor dem FG Köln musste ein Steuerzahler nach dem Verkauf seiner zuvor vermieteten Immobilie auf eigene Kosten nachträglich einen Öltank entfernen lassen. Die Kosten erkannte das FG nicht als nachträgliche Werbungskosten an (Urteil vom 30.3.2011, Az: 9 K 3079/10).

    Verwendung der Spendenformulare: BMF korrigiert Anwendungsschreiben vom 4. Mai 2011

    Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben vom 4. Mai 2011 zu den Spendenformularen mit (neuem) Schreiben vom 17. Juni schon wieder korrigiert. Insbesondere geht es um Änderungen im Mustertext. In dem Schreiben vom 4. Mai hatte das BMF vorgegeben, dass der neue Mustertext „Es wird bestätigt, dass es sich um einen der Art nach abziehbaren Mitgliedsbeitrag i.S.v. § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes handelt“, lauten müsse. Das hatte für Irritationen gesorgt, die das BMF mit dem neuen Schreiben korrigiert. Der Bestätigungsvermerk (Nummer 10 des Schreibens) muss demnach in Fällen von begünstigten Mitgliedsbeiträgen wie folgt lauten: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist“.

    Auswärtstätigkeit: Fahrtkostenersatz katholischer Pfarrer für Besuch von Pfarreien steuerfrei 

    Zahlt die katholische Kirche einem Pfarrer für Fahrten zwischen seinem Hauptdienstort und mitbetreuten Pfarreien für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs Zuschüsse, sind diese Zuschüsse in vollem Umfang steuerfrei. Das gilt auch, wenn eine monatliche Pauschale gezahlt wird. Das Bayerische Landesamt für Steuern begründet diese Sonderbehandlung in einer internen Fach-Info damit, dass es sich bei der katholischen Kirche um eine öffentliche Kasse handelt und die reisekostenrechtlichen Vorschriften denen des Bundes und der Länder entsprechen (Lohnsteuer-Fach-Info, Ausgabe 7/2011 vom 16.6.2011).

    Außergewöhnliche Belastungen: Zeitaufwand für Pflege der Eltern nicht abziehbar

    Wer pflegebedürftige Eltern betreut, kann den Zeitaufwand nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das Argument des Sohnes vor dem Finanzgericht Hessen, er habe durch die Betreuung einen Verdienstausfall erlitten, ließen die Richter nicht gelten. Auch dass er vom Amtsgericht als ehrenamtlicher Betreuer seiner Mutter bestellt worden war, half ihm in der Sache nicht weiter (Urteil vom 11.3.2011, Az: 11 K 1850/10; Abruf-Nr. 112421).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 19 | ID 28124020

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