Stiftungen sind immer auf der Suche nach lukrativen Kapitalanlagen. Eine tolle und höchst rentable Kapitalanlage kann sich dabei durch den Erwerb eines Pkw ergeben. Wird dieser beispielsweise an den Gewerbebetrieb ...
Weist eine Stiftung einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen auf, spricht man von einer unternehmensverbundenen Stiftung. SB wirft in einer Serie einen Blick auf diese Sonderform der Stiftung, hinter der sich eine ...
Der reine Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs i. S. v. § 68 Nr. 4 AO erfüllt.
Ein SB-Leser fragt: Kann der Testamentsvollstrecker, der ggf. die Stiftung von Todes wegen errichten muss, aufgrund der testamentarischen Verfügung auch alleiniger Vorstand sein? Rechtsanwältin Tina Bieniek beantwortet die Frage.
Ein SB-Leser hat eine Frage zur Stiftungsrechtsreform: Müssen Grundstock- und sonstiges Vermögen in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen? Wie groß darf das sonstige Vermögen in Relation zum Grundstock ...
Wenn Stiftungen einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aufweisen, spricht man von unternehmensverbundenen Stiftungen. SB wirft in einer Serie einen Blick auf diese Sonderform der Stiftung und zeigt: Hinter diesem ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Entgeltliche Dienstleistungen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft begründen einen allgemeinen Zweckbetrieb nur dann, wenn die gegenüber ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind. Das hat der BFH entschieden und damit seine Rechtsprechung bestätigt (BFH, Urteil vom 18.08.2022,
Az. V R 49/19, Abruf-Nr. 233430 ).