Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verschafft jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Dies sorgt regelmäßig für Streit, wenn sich die Behörden auf ihre Geheimhaltungspflicht beziehen und die Informationen verweigern. So ergangen ist auch dem Attac Trägerverein e.V., der im Zusammenhang mit dem ihm aberkannten Status der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit vom BMF Einsicht in eine Reihe von Dokumenten forderte. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun den Rahmen ...
Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren ...
Im „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ vom 09.09.2024 plant die Bundesregierung eine weitere Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht.
Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am 27.09.2024 über zwei Anträge des Freistaates Bayern, mit denen er das ehrenamtliche Engagement stärken will. Konkret geht es um die Ausdehnung der haftungsrechtlichen Erleichterungen in § 31 BGB auf gering bezahlte Vorstände und weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der Stiftung.
im Editorial der August-Ausgabe des StiftungsBriefs habe ich aufgrund der neu erhobenen Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen für 2023 über eine offensichtliche Renaissance der Familienstiftung berichtet.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kommt. Eine W-IdNr. erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen, also etwa juristische Personen oder Personenvereinigungen. Dazu gehören auch gemeinnützige ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die hinreichende Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung erfordert nach Maßgabe der Mustersatzung klare Angaben dazu, an welche konkrete Empfangskörperschaft (sog. Destinatär) das steuerbegünstigt angesammelte Vermögen später übergehen und/oder zur Verwirklichung welcher konkreten steuerbegünstigten Zwecke der (unbenannt bleibende) Destinatär das übergegangene Vermögen im Anschluss ausschließlich und unmittelbar einsetzen soll. Das hat das FG Niedersachsen klargestellt. Das letzte ...