Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zwischenruf

    Überzogene Gehälter bei NPOs ‒ stimmt das?

    von Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de

    | Aktuell ist in der Tagespresse von einem Fall die Rede, in dem die Leitung einer großen NPO wohl gegen 400.000 EUR im Jahr verdient haben soll. Ich will gar nicht auf die Einzelheiten des Falls eingehen. Es soll angeblich gegenläufige Gutachten zur Angemessenheit der Vergütungshöhe geben. |

     

    1. Immer Einzelfallentscheidung

    Wirklich verwundern können diese gegenteiligen Expertenaussagen nicht, da in solchen Fällen die Lösung immer eine genaue Betrachtung des Einzelfalls erfordert. Dabei spielt der „richtige“ Vergleichsmaßstab eine ganz erhebliche Rolle, denn angemessen ist das Gehalt bei einer gemeinnützigen Organisation nur, wenn es einem Drittvergleich standhält (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO: „keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen“).

     

    2. Was ist in dem Zusammenhang der richtige Vergleichsmaßstab?

    Der Maßstab ist der eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers. Die NPO muss eine angemessene Gegenleistung für ihre Zahlung erhalten (siehe nur Gersch in: Klein, AO, 13. Aufl., § 55 AO Rn. 24). Auch das ist trotz dieser „Formeln“ gerade bei Gehältern eine sehr schwierig zu beantwortende Frage. Nicht alle Fachleute sehen die freie Wirtschaft hier als passenden Vergleichsmaßstab. Immerhin wird man hier zu bedenken haben, dass , wie einige Zeitungsbeiträge aus jüngerer Zeit belegen, der „Post-Chef“ angeblich 232-mal so viel verdienen soll wie das durchschnittliche Gehalt eines Angestellten der Post beträgt. An anderer Stelle habe ich dargelegt, dass solche exorbitant hohen Bezüge nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig sein dürften (Verf. BC, 17, 159; BankPraktiker 17, 406; siehe auch Rohwetter, Die Zeit, 4.5. 17, 29; Schönwitz, Wirtschaftswoche, 17, 82).

     

    3. Gleich hohe Anforderungen ‒ weniger Gehalt?

    Mir scheint, auch im Bereich der Gemeinnützigkeit werden wir über die Höhe angemessener Bezüge neu nachdenken müssen. Es erscheint doch sehr fraglich, ob bei gemeinnützigen Unternehmen (Zweckbetrieben) Bezüge und Vergütungen nur angemessen sind, wenn sie deutlich niedriger liegen, als in Unternehmen der freien Wirtschaft. Und das obwohl die Anforderungen an eine professionelle Führung bei gemeinnützigen Unternehmen nicht geringer sind als bei vergleichbaren nicht gemeinnützigen Unternehmen. Bedenken wir nur die hier zusätzlich zu beachtenden komplizierten Vorschriften der Gemeinnützigkeit. Oder etwa auch die Zusammenarbeit und Motivation von ehrenamtlichen Mitwirkenden. Mir scheint, die Sichtweisen zwischen der Welt der NPO und der Wirtschaft sind noch zu sehr voneinander getrennt. Dabei liegen doch die Parallelen auf der Hand. Ich nenne nur Arbeitsrecht, Steuerrecht und professionelle Unternehmensführung, etwa im Personalwesen.

     

    Deshalb bin ich gespannt, was die weitere Diskussion in diesen Bereichen ergeben wird.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 205 | ID 45454191