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  • · Nachricht · Editorial Juni 2021Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechtst

    | Der Sommer kommt! Das wird auch Zeit! Der Sommer steht in diesem Jahr für Hoffnung und für Neues. Er steht für Hoffnung auf zumindest eine Milderung der Corona-Auswirkungen. Und neu wird aller Voraussicht nach z. B. das Stiftungsrecht sein. |

     

    Prof. Dr. Hüttemann hat in seiner Stellungnahme vom 30.04.2021 für die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 05.05.2021 zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ vom 31.03.2021 den Entwurf „im Ansatz“ begrüßt. Denn er greife drei zentrale Forderungen der Stiftungsrechtsdebatte der letzten zehn Jahre auf und setze sie um. Erstens die Vereinheitlichung des materiellen Rechts der rechtsfähigen Stiftung im BGB, zweitens die Weiterentwicklung des geltenden Rechts in Hinsicht auf aktuelle Herausforderungen wie z. B. Vermögensverwaltung, Vorstandshaftung und Satzungsänderungen sowie drittens die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung. Der Entwurf ist bekanntlich vielfach kritisiert worden, und auch Hüttemann führt in seiner Stellungnahme auf sechs Seiten zahlreiche Verbesserungserfordernisse an.

     

    Nach allem, was man aus der Szene hört, bleibt, wenn nicht Zwischenrufe wie die von Hüttemann auf der Zielgeraden doch noch wirken, aktuell zu dem neuen Recht nur die Hoffnung, dass erstens in der Praxis nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, und dass sich zweitens vielfach bei der Rechtsanwendung die pragmatische Vernunft durchsetzen wird. Fachlich werden wir jedenfalls viele Anwendungs- und Umsetzungsfragen zu klären haben. Das zwingt uns jetzt schon zu besonderer Anstrengung und zu Optimismus.

     

    Ich halte mich da an eine der wichtigsten Erkenntnisse der Menschheit, die insbesondere bei uns im Rheinland Verbreitung gefunden hat: „Niemand kann mich davon abhalten, von gestern auf heute etwas klüger geworden zu sein.“ Das Ganze in rheinischer Sprache ausgedrückt wird insbesondere dem Altbundeskanzler Adenauer zugeschrieben.

     

    Unverzichtbar ist dabei eine entsprechende Bereitschaft. Die sollte uns ‒ und das wäre ausgesprochen positiv ‒ die Corona-Zeit gelehrt haben.

     

    Bleiben Sie gesund, auf Abstand und wohlgemut!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 49314490