12.04.2016 · Fachbeitrag · Vorratszwecke (Teil 1)
Unzulässigkeit von Vorratszwecken? Zugleich das Ende der Bürgerstiftung?
| Gerade bei Bürgerstiftungen werden oft alle nach der AO möglichen steuerbefreiten Zwecke in den Satzungen aufgezählt. Viele Stiftungszwecke, die nicht alle gleichzeitig oder auch nur zeitnah erfüllt werden können, bereiten aus Sicht der Finanzverwaltung bereits bei der Anerkennung der Stiftung Probleme. Erst recht bei einer späteren Steuerprüfung. Diese Problematik der angeblichen Unzulässigkeit von „Vorratszwecken“ soll hier in einer kleinen Serie mit besonderem Blick auf die Bürgerstiftung hinterfragt werden. |