Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Verbrauchsstiftung

    Von der Ewigkeits- zur Verbrauchsstiftung: Auf diese Voraussetzungen kommt es an

    Bild: Boris Zerwann

    von Dr. Matthias Uhl, Peters, Schönberger & Partner, München

    | Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Stiftungsrechts zum 01.07.2023 erstmals auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine sog. Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung umgestaltet werden kann. SB erläutert, welche Voraussetzungen bei der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung zu erfüllen sind. Darüber hinaus erfahren Sie, was bei der Neuerrichtung einer Stiftung zu tun ist, um eine Stiftung „auf Verbrauch“ später ggf. einfacher umstellen zu können. |

    Verbrauchsstiftung als Ausweg für notleidende Stiftungen

    Der Gesetzgeber zielt mit der Umwandlung einer bestehenden Stiftung in eine Verbrauchsstiftung in erster Linie auf Stiftungen, die im Verhältnis zu den von ihnen zu verfolgenden Zwecken unterkapitalisiert sind. Gemeint sind Stiftungen, deren Vermögen nicht mehr für eine dauernde und nachhaltige Erfüllung ihres Zwecks ausreicht, wie es § 80 Abs. 1 S. 1 BGB vorsieht. Einer solchen „notleidenden“ Stiftung soll durch die „Umgestaltung“ in eine Verbrauchsstiftung das erforderliche Werkzeug an die Hand gegeben werden, dem eingesetzten Vermögen nochmals eine hohe Wirkung zukommen zu lassen.

     

    Die Bestimmung, die dies ermöglicht, befindet sich in der Vorschrift zu „Voraussetzungen für Satzungsänderungen“ (§ 85 BGB), in § 85 Abs. 1 S. 4 BGB.