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  • 08.08.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Gesellschafter-Geschäftsführerin mit Minderheitsbeteiligung an zwei Gesellschaften ist abhängig beschäftigt

    | Eine Gesellschafter-Geschäftsführerin (GGf) einer GmbH, die zugleich Geschäftsführerin einer an dieser GmbH beteiligten weiteren Gesellschaft ist, und in beiden Gesellschaften weder über die Mehrheit der Stimmanteile noch eine umfassende Sperrminorität verfügt, ist abhängig beschäftigt und damit beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Dies hat das LSG Sachsen-Anhalt unter Heranziehung der Rechtsprechung des BSG zur statusrechtlichen Beurteilung von GGf entschieden. Konkret ging es um zwei GmbH im Bereich der Pflege. |