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  • · Fachbeitrag · Stiftungsvorstand

    Anspruch auf Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen im ehrenamtlichen Vorstandsamt?

    | Der Aufwandsersatz für den ehrenamtlichen Vorstand ist gesetzlich geregelt. In dem Kontext erreicht SB eine Frage zu Verpflegungsmehraufwendungen. |

     

    Frage: Nach unserer Satzung zahlt die Stiftung unserem ehrenamtlichen Vorstand Reisekosten. Nun fordern die Vorstandsmitglieder bei Dienstreisen auch die Erstattung eines Verpflegungsmehraufwands nach den steuerlichen Pauschalen. Muss ihn die Stiftung zahlen, auch wenn es nicht in der Satzung geregelt ist?

     

    Antwort: Der Vorstand hat per Gesetz Anspruch auf Aufwandsersatz. Die steuerlichen Pauschalen gelten stiftungsrechtlich aber nicht.