06.08.2025 · Nachricht · Stipendien
FG Sachsen: Technologiegründerstipendium ist nicht einkommensteuerbar
| Ein Technologiegründerstipendium unterliegt nach einem Urteil des FG Sachsen nicht der Einkommensteuer. Die bloße Stellung als Stipendiat begründe regelmäßig keine eigenständige steuerbare Tätigkeit. Es sei vielmehr erforderlich, dass die Einnahmen aus dem Stipendium einer der in § 2 Abs. 1 EStG genannten Einkunftsquellen zuzurechnen und durch diese Einkunftsquelle veranlasst sei. |
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