· Fachbeitrag · Verbrauchsstiftung
Worauf es bei der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung ankommt
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Die Lage am Kapitalmarkt lässt Stiftungen Erträge nicht mehr in dem Maße erzielen, wie es ursprünglich gedacht war. Die Folge: Der Stiftungszweck kann schwieriger verwirklicht werden, sodass Alternativen angedacht werden. Eine kann die Umwandlung der Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung sein. Doch die Voraussetzungen für die Umwandlung prüfen Stiftungsaufsicht und Gerichte genau, wie ein Urteil nun belegt. |
Der Fall: Stiftung kämpft mit schwieriger wirtschaftlicher Lage
Die 2005 mit einem Stiftungsvermögen von 200.000 Euro errichtete Stiftung verfolgte die Förderung des Jugendhandballsports. Am 03.07.2023 wurde beschlossen, die Stiftung mittels einer Satzungsänderung in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln, das Stiftungsvermögen und die Erträge so zu verwenden, dass das Stiftungsvermögen nach 20 vollen Geschäftsjahren aufgebraucht ist. Dieser Schritt sei durch die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich.
Stiftung beantragt Genehmigung der Umwandlung
Mit Schreiben vom 05.07.2023 beantragte die Stiftung bei der Stiftungsaufsicht, die beschlossene Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung zu genehmigen.
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