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  • · Fachbeitrag · Kooperationen

    LSG Hessen bestätigt DOSB-Mustervertrag

    | Viele Stiftungen fördern oder begleiten gemeinnützige Vereine und sind so oft auch Ratgeber für deren Organisationsentwicklung. Für diese Stiftungen ist eine Entscheidung des LAG Hessen bedeutsam. Es hat klargestellt, dass der Mustervertrag „Freier-Mitarbeiter-Vertrag als Übungsleiter/Sport“, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung entwickelt hat, zu einer selbstständigen Tätigkeit bei nebenberuflichen Übungsleitern führt. |

    Im Fall vor dem LSG Hessen ging es um den sozialversicherungsrechtlichen Status von zwei Trainern einer Hockey-Herrenmannschaft. Die Trainingseinheiten umfassten an zwei Tagen jeweils ca. zwei Stunden. Dazu kamen zwei bis drei Stunden pro Woche für Wettkämpfe. Die Vorarbeit bzw. Vorbereitung der Trainingseinheiten machten die Trainer im häuslichen Büro. Vorgaben dazu bekamen sie nicht. Darüber hinaus kümmerten sie sich um die Aufbereitung der Videoanalyse. Der Aufwand dafür betrug im Durchschnitt ca. zwei Stunden pro Spiel. Sämtliche Arbeitsmittel hatten die Trainer auf eigene Rechnung angeschafft und als Ausgaben bzw. Anlagevermögen in ihrer Einnahme-Überschussrechnung unter selbstständiger Tätigkeit verbucht. Dazu gehörten u. a. Laptop, Beamer, Videokamera, Aktivkamera, Taktiktafel, Fernsehapparat und Büromaterialien und -Mobiliar, außerdem Hockeybälle, Hütchen, Pylonen u. Ä. Einzig die Sportstätten wurden vom Auftraggeber (z. B. Kunstrasenplatz) oder der A-Stadt (Sporthalle) zur Verfügung gestellt.

     

    Im Statusfeststellungsverfahren stufte die Rentenversicherung Bund die Trainer als unselbstständig ein. Dagegen klagte der Verein mit Erfolg. Entscheidend war, dass der Vertrag größtenteils so gelebt worden war wie vereinbart. Die vertraglichen Vorgaben sprachen für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit. Die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit wich davon kaum ab (LSG Hessen, Urteil vom 28.07.2022, Az. L 8 BA 49/19, Abruf-Nr. 233304).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Den Wortlaut des Mustervertrags finden Sie auf der Homepage des DOSB und zwar hier: www.iww.de/s7578
    Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 45 | ID 49052337