· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Abkehr vom Richterrecht? Neues vom SG Münster zur SV-Pflicht in Stiftungen
von Dr. Matthias Uhl, Rechtsanwalt und Partner, Peters, Schönberger & Partner, München
Das SG Münster hat eine bemerkenswerte Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht in Stiftungen getroffen, die den Rechtsanwender dazu aufruft, sich von schematischen Lösungen zu trennen und den Blick stets auf den konkreten Einzelfall zu werfen. SB macht Sie damit vertraut.
SV-Status von zwei Vorstandsmitgliedern einer Stiftung
Dem Rechtsstreit liegt eine Auseinandersetzung zwischen einer Stiftung bürgerlichen Rechts und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) über den sozialversicherungsrechtlichen Status von zwei Vorstandsmitgliedern der Stiftung zugrunde.
Um diesen Fall geht es
Die beiden Vorstandsmitglieder sind beruflich als Universitätsprofessoren tätig. Die Stiftung fördert Kunst und Kultur, v. a. durch den Betrieb eines Konzerthauses. Satzungsgemäß werden dieser Betrieb sowie die sonstigen Geschäfte der laufenden Verwaltung und der Erfüllung des Stiftungszwecks unter der Leitung und Weisung des Vorstands von zwei angestellten Geschäftsführern besorgt.
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