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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Forschungsstipendien sind nicht immer steuerfrei

    | Gehen die im Rahmen des Stipendiums gewährten Leistungen über das hinaus, was zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts der Klägerin erforderlich ist, sind die Leistungen nicht mehr einkommensteuerfrei. |

     

    Eine gemeinnützige Stiftung hat zum Stiftungszweck ist die Förderung herausragender Forschung. Sie vergibt Stipendien um qualifizierter Wissenschaftler, Gelegenheit zu geben, Forschungsprojekte zu bearbeiten, ohne in dieser Zeit durch umfangreiche Lehrtätigkeit und administrative Aufgaben abgelenkt zu werden. Das Stipendium beträgt monatlich 2.700 EUR. Das Finanzamt behandelte die Einnahmen aus dem Stipendium als steuerpflichtige sonstige Einkünfte. Einspruch und Klage des Stipendiaten hatten keinen Erfolg (FG Hamburg 5.9.12, 6 K 39/12, Abruf-Nr. 123628).

     

    Das FG stellte fest, dass die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 S. 3a EStG für die Steuerbefreiung von Stipendien nicht erfüllt sind, weil die im Rahmen des Stipendiums gewährten Leistungen über das hinausgehen, was zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts der erforderlich wäre. Nach Auffassung des FG wären im Streitfall allenfalls etwa 2.000 EUR monatlich erforderlich, nicht jedoch ein Betrag von 2.700 EUR.

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 221 | ID 36232170