Bei der Beurteilung der Frage, ob Rechtsanwaltsreisekosten eines Wahlverteidigers mit Sitz am dritten Ort - nicht am Wohnsitz des Angeklagten und nicht am Sitz des Prozessgerichts - im Einzelfall rechtsnotwendig und erstattungsfähig sein können, sind die Gesamtumstände des Verfahrens insbesondere auch zum Zeitpunkt der Mandatierung zu würdigen (AG Lemgo 11.2.14, . 24 Ds-44 Js 120/13-67/13).
Es ist nicht zu verkennen, dass die zwischen der Klägerin und ihren Anwälten geschlossener Honorarvereinbarung, soweit sie sich auch auf das Gerichtsverfahren bezieht, nichtig ist (§ 49 Abs. 1 BRAGO, § 4 Abs.
Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens. Sie werden von der darin getroffenen Kostenentscheidung dann umfasst, wenn Parteien und Streitgegenstand ...
Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat regelmäßig keinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts (BGH 28.1.14, II ZB 13/13, Abruf-Nr. 140689 ).
Aus dem Gesetzentwurf zum Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drs. 17/11471, 267) ergibt sich eindeutig, dass nach dem Willen des Gesetzgebers in behördlichem und gerichtlichem Bußgeldverfahren verschiedene ...
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Vergütung außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit in Anspruch. Ein Anspruch steht ihr jedoch nicht zu, da die Beklagte den Anwaltsvertrag wirksam gemäß §§ 312d, 355 BGB ...
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Das OLG hat zutreffend erkannt, dass für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend ist, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH 22.1.14, XII ZB 278/13, Abruf-Nr. 140618 ).