Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG (BGH 13.11.13, I ZR 15/12, Abruf-Nr. 133879 ).
An seiner Rechtsprechung zur Bemessung von Kündigungsschutzanträgen bei Arbeitsverhältnissen, die unter 6 Monaten bestanden haben, hält das Beschwerdegericht hält nicht mehr fest. Bestand das Arbeitsverhältnis ...
Bei einer fiktiven Terminsgebühr stoßen die Bestimmungsgrundsätze für die Terminsgebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG an ihre Grenzen. Denn tatsächlich hat kein Termin stattgefunden, nach dem sich die Gebühr ...
Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt wird, der später infolge der Rücknahme der Klage aufgehoben wird (OLG Celle 1.07.13, 2 W 163/13).
Ob die Klägervertreter davon ausgehen konnten, dass sie mehrere Auftraggeber hatten, mag für die Frage von Bedeutung sein, was sie gegenüber ihren Mandanten abrechnen können. Im Verhältnis zum Prozessgegner ...
Nach der amtlichen Anmerkung zu Nr. 1000 VV-RVG entsteht eine Einigungsgebühr in gerichtlichen Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren anfallen, als zusätzliche Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines ...
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Ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der allen EU-Bürgern das Recht garantiert, in Strafverfahren rechtlichen Beistand zu beanspruchen, wurde Anfang Oktober 2013 mit der Zustimmung des Ministerrats förmlich angenommen, nachdem das Europäische Parlament bereits zugestimmt hatte.