Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.13 (GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel (BGH 7.5.14, XII ZB 540/13, Abruf-Nr. 141722 ).
Der Streitwert in Strafvollzugssachen ist angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, muss aber so hoch bemessen sein, dass die Tätigkeit des Verteidigers ...
Der Kläger begehrt die Festsetzung einer Terminsgebühr für ein Berufungsverfahren, in dem kein Gerichtstermin stattgefunden hat und dessen Streitgegenstände in einem anderen Rechtsstreit erledigt und bei der ...
Allein die Vermeidung des Wortes "Anerkenntnis" führt nicht dazu, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3104 VV RVG nicht entsteht. Maßgebend ist unter Beachtung der durch die gewählte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck kommende Wille des Erklärenden (LSG Schleswig-Holstein, 13.2.14, L 5 SF 48/12 E).
Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs.
Allein die Veranlassung der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb durch den Rechtsanwalt des Antragstellers löst keine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsgebühr im Sinne der Nr. 3309 VV RVG aus (LG ...
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Gemäß § 11 Abs. 5 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Allein die Erhebung der Einwendungen führt zur Ablehnung der Festsetzung. Grundsätzlich ist eine Substanziierung der Einwendungen nicht erforderlich (OLG Jena 10.2.14, 3 W 599/13).