Der Streitwert des Zwischenstreits über das Zeugnisverweigerungsrecht ist in der Regel der Streitwert der Hauptsache. Für den Fall, dass sich die Beweisfrage nur auf einen Teil der Hauptsache bezieht, ist dessen Streitwert maßgeblich.
Der Streitwert für die Klage auf Feststellung der Mietminderung richtet sich gemäß §§ 3, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des mit der begehrten Feststellung bestrittenen Betrags.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es ...
Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung nach § 12 WEG richtet sich nach dem vereinbarten Kaufpreis.
Wird der Beschluss über die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümerversammlung nur hinsichtlich einzelner Positionen angefochten, ist der Streitwert nicht nach dem Gesamtbetrag der Abrechnung zu bemessen, sondern ...
Nr. 3201 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VV RVG ist zu entnehmen, dass allein die Stellung der Sachanträge die volle Verfahrensgebühr auslöst, auch wenn der Schriftsatz des Rechtsmittelgegners keinen Sachvortrag zur Begründung ...
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Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG kann bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes keine Aktenversendungspauschale mehr erhoben werden (OLG Köln 16.10.14, 2 Ws 601/14).