Eine Änderung des Gegenstandswerts von Amts wegen ist bei einer Festsetzung nach dem RVG nicht vorgesehen. Das RVG enthält keine dem § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG gleichende Regelung.
Wenn neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder Ähnliches verlangt wird, erhöht sich der Streitwert ...
Nach Abschluss des Verfahrens ist für ein Nachschieben streitwertrelevanter Erklärungen kein Raum mehr. Maßgeblich für die Streitwertbemessung ist die Bedeutung der Sache für den Kläger, wie sie sich dem Verwaltungsgericht auf Grund des streitgegenständlichen Antrags darstellt, § 52 Abs. 1 GKG (OVG Lüneburg 4.11.14, 7 OA 82/14).
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Eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr gemäß Teil 3 Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG kommt nicht in Betracht, wenn im Verhältnis zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine ...
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Die Festsetzung der Kosten ist nicht vom Eintritt der Rechtskraft des zugrundeliegenden Urteils abhängig. Vielmehr genügt dessen vorläufige Vollstreckbarkeit (OLG Jena 6.5.14, 1 W 161/14).