Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW-Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Familienrechts-Experte VRiOLG Dr. Jürgen Soyka erläutert am 23.2.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar, welche Risiken im unterhaltsrechtlichen Abänderungsverfahren bestehen und wie Sie diese erfolgreich meistern.
Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Auf ihrer 69. Tagung am 20.09.14 sprachen sich die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern für eine strukturelle und lineare Anpassung des RVG an veränderte Anforderungen an die berufliche Leistung der Anwaltschaft und einstimmig gegen eine automatische Anpassung der Vergütung durch einen Index aus. Sämtliche gebührenbestimmende Umstände könnten so nicht hinreichend berücksichtigt werden.
Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG für „die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- und Verpackungskosten“ in Höhe von derzeit 12 EUR fällt auch dann an, wenn in ...
Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst (OLG Hamburg 24.7.14, 4 W 83/14).
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Gesetzliche Rentenversicherungspflicht: Seitdem das BSG am 3.4.14 klargestellt hat, dass Syndikusanwälte nicht mehr befreiungsfähig sind, tritt insbesondere in sogenannten Altfällen die Frage auf, wie mit dem Vertrauensschutz umgegangen wird.