In Straf- und Bußgeldverfahren fällt neben der Verfahrens- und Terminsgebühr die Grundgebühr an. Sie honoriert den Aufwand für die erste Einarbeitung in den Fall. Können Sie die Gebühr verlangen, sollten Sie sie in der richtigen Höhe fordern. Die folgende Checkliste geht zunächst auf allgemeine Fragen zur Gebührenhöhe ein. Die daran anschließende Rechtsprechungsübersicht stellt maßgebliche Gerichtsentscheidungen zusammen (teilweise entnommen der Rechtsprechungs-CD aus Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und ...
Eine Vergütungsvereinbarung muss von einer Gebührenvereinbarung unterschieden werden. Erstere liegt vor, wenn zwischen Anwalt und Mandant eine höhere oder niedrigere als die gesetzlich festgelegte Vergütung ...
Für die Bemessung des Streitwerts und der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs ist, wie bei einem Anspruch auf Erteilung einer Auskunft, auf den Aufwand an Zeit und Kosten ...
Eine Änderung des Gegenstandswerts von Amts wegen ist bei einer Festsetzung nach dem RVG nicht vorgesehen. Das RVG enthält keine dem § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG gleichende Regelung.
Wenn neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder Ähnliches verlangt wird, erhöht sich der Streitwert ...
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Nach Abschluss des Verfahrens ist für ein Nachschieben streitwertrelevanter Erklärungen kein Raum mehr. Maßgeblich für die Streitwertbemessung ist die Bedeutung der Sache für den Kläger, wie sie sich dem Verwaltungsgericht auf Grund des streitgegenständlichen Antrags darstellt, § 52 Abs. 1 GKG (OVG Lüneburg 4.11.14, 7 OA 82/14).