1. Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehen, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll. Eine pauschale Bezeichnung der anwaltlichen Tätigkeit lässt nicht den Schluss zu, dass die Vergütungsvereinbarung ohne jede zeitliche Beschränkung gegebenenfalls auch für alle zukünftigen Mandate gelten soll. 2. Ein vereinbarter Stundensatz von 300 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer ist für eine überörtliche, international tätige Anwaltskanzlei ...
Als dritte Gebühr neben der Verfahrens- und Terminsgebühr entsteht die Grundgebühr als zusätzliche Gebühr. Sie hat zwar den gleichen Charakter wie die Verfahrensgebühr, erweitert aber deren Anwendungsgebiet.
Führt der Anwalt mit der Gegenpartei eine Besprechung zur Erledigung des Verfahrens, entsteht eine Terminsgebühr unabhängig davon, ob im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist – auch in ...
Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
Bei der Regulierung von Verkehrsunfallsachen wiederholen sich die Schadenspositionen immer wieder. Im Rahmen der Abrechnung spart es Ihnen viel Zeit, wenn Sie den Gegenstandswert mühelos bestimmen können.
Rechnet der Anwalt als Verteidiger seine Tätigkeit im sogenannten Klageerzwingungsverfahren ab, das sich einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 StPO anschließt, muss er wissen, was er beanspruchen ...
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Für beamtenrechtliche Konkurrenteneilverfahren, die auf die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle abzielen, richtet sich der Streitwert nach § 52 Abs. 6 S. 2 GKG. Dieser Betrag ist nach § 52 Abs. 6 S. 4 GKG auf die Hälfte zu reduzieren.