Nach § 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 2 RVG müssen Anwälte Mandanten auf die Vergütungsvereinbarung (VV) klar erkennbar hinweisen. Sie sollen so davor geschützt werden, unbemerkt eine Honorarabrede abzuschließen, die dem Anwalt von den gesetzlichen Gebührenvorschriften abweichende Honoraransprüche auf vertraglicher Grundlage verschafft. „Deutlich“ ist ein Absetzen nur, wenn die VV optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen abgegrenzt ist. Dies ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf ...
Die Gerichte legen großen Wert darauf, dass Vergütungsvereinbarungen (VV) transparent und verständlich sind sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des ...
Vereinbaren Sie in anwaltlichen Honorarabreden einen höheren pauschalen Auslagenersatz, ist dies grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist: Sie müssen die Vorgaben des § 3a RVG einhalten. Die ...
Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt erinnert Rechtsanwälte daran, dass sie bei einem Vergleich stets auch eine Kostenregelung hinsichtlich der angefallenen Vergleichskosten treffen sollten. Anderenfalls kann dies u. U. zu Haftungsansprüchen führen.
Rechnungen werden inzwischen regelmäßig in digitaler Form erstellt und versandt. Eine Ausnahme stellt oft die anwaltliche Rechnung an den Mandanten dar – ein Anachronismus, der wesentlich durch das ...
Gerade in Insolvenzverfahren kommt es häufig vor, dass Insolvenzverwalter von Rechtsanwälten in ihrer Funktion als Sanierungsberater im Vorfeld gezahlte Vergütungen im Wege der sog. Vorsatzanfechtung zurückfordern.
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Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
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Billigmentalität auch beim Anwaltsrat? Anwaltliche Supermarktwerbung per Plastikkarte und Comicfigur? Der folgende Beitrag nimmt diese Werbeaktion unter die Lupe und befasst sich mit der wirtschaftlichen Bedeutung und den unterschiedlichen Bewertungen von Anwaltsmarketing, Anwaltsrat und angemessener Vergütung.