Die Sechs-Monatsfrist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG zur Einlegung der Streitwertbeschwerde wird bereits im Zeitpunkt der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens in Lauf gesetzt. Sie beginnt nicht erst mit dem Ende des Hauptsacheverfahrens.
Entgangener Gewinn, der als gleichbleibender Hundertsatz einer bestimmten Summe (Zinsen) – hier als Gesamtsumme des Kapitalzuwachses berechnet – geltend gemacht wird, ist eine Nebenforderung der ebenfalls ...
Werden mit einem Rechtsmittel selbstständig Zinsforderungen geltend gemacht, sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des ...
Für die Berufungsinstanz betreffend die zweite Stufe einer Auskunftsklage, gerichtet auf die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der erteilten Auskünfte ist als Schätzgrundlage der Mehrbetrag maßgebend, den der Kläger durch den sanktionierten Zwang zur wahrheitsgemäßen Auskunft zu erlangen hofft. Von diesem ist dann ein dem Auskunftsverlangen auf der ersten Stufe entsprechender Bruchteil zu bilden.
Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die ...
Entgangener Gewinn, der als gleichbleibender Hundertsatz einer bestimmten Summe (Zinsen) – hier als Gesamtsumme des Kapitalzuwachses berechnet – geltend gemacht wird, ist eine Nebenforderung der ebenfalls ...
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Ist unter Eheleuten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnung in Streit, bemisst sich der Verfahrenswert auch nach § 48 FamGKG, wenn die Eheleute zwischenzeitlich rechtskräftig geschieden werden.