Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.13 (GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel (BGH 7.5.14, XII ZB 540/13, Abruf-Nr. 141722 ).
Der Kläger begehrt die Festsetzung einer Terminsgebühr für ein Berufungsverfahren, in dem kein Gerichtstermin stattgefunden hat und dessen Streitgegenstände in einem anderen Rechtsstreit erledigt und bei der ...
Allein die Vermeidung des Wortes "Anerkenntnis" führt nicht dazu, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3104 VV RVG nicht entsteht. Maßgebend ist unter Beachtung der durch die gewählte Formulierung gezogenen ...
Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen (BGH 4.4.14, V ZR 168/13, Abruf-Nr. 141617 ).
Allein die Veranlassung der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb durch den Rechtsanwalt des Antragstellers löst keine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsgebühr im Sinne der Nr. 3309 VV RVG aus (LG ...
Während nach dem BGB eine Forderung sofort fällig wird (§ 271 BGB), wird die Vergütung des Anwalts erst fällig, wenn die Angelegenheit erledigt oder beendet ist (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Anwalt ist also ...
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Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt nicht dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren voraus (BGH 5.12.13, VII ZB 15/12, Abruf-Nr. 140229 ).