Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, sind dessen tatsächlichen Reisekosten regelmäßig nicht bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig, sondern lediglich bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohnsitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten.
Wird ein Antrag auf anwaltliche Beratung nach dem BerHG (teilweise) abgelehnt, muss hierüber förmlich entschieden werden (BVerfG 29.4.15, 1 BvR 1849/11).
Der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe (PKH)- und Wahlanwaltsvergütung besteht in den unterschiedlichen Tabellen. § 13 RVG gilt für die Gebührenansprüche des Wahlanwalts. § 49 RVG gilt, sobald PKH bewilligt ...
Im Zweifel erfasst ein einmal gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe auch nachfolgende Klageerweiterungen und einen über die Streitgegenstände hinausgehenden Mehrvergleich, ohne dass auch für diese ausdrücklich Prozesskostenhilfe beantragt werden muss (LAG Berlin-Brandenburg 1.6.15, 6 Ta 931/15, Abruf-Nr. 145146 ).
1. Bei der Frage, ob zu den erstattungsfähigen Reisekosten eines Rechtsanwalts zur Terminswahrnehmung die Kosten einer Flugreise zählen, ist die Zeitersparnis gegenüber anderen Beförderungsmitteln zu ...
Berät der Anwalt falsch, haftet er auch für die vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten: Diese können in Form anwaltlichen Zeithonorars als Schaden bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangt werden.
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Zwischen Streitgenossen, die gemeinsam auf der Kläger- oder der Beklagtenseite stehen, kommt es grundsätzlich nicht zu einer internen Kostenerstattung (OLG Stuttgart 9.2.15, 8 W 54/15, Abruf-Nr. 144760 ).