Der vom Arbeitsgericht festgesetzte Wert ist nicht immer auch für die Rechtsanwaltsgebühren maßgeblich (RVG prof. 16, 28 und 52). Der Beitrag widmet sich der Wertberechnung im für das Arbeitsrecht typischen Fall des Mehrvergleichs und gibt eine Übersicht sämtlicher Werte – gleichgültig ob Streit-, Gegenstands-, Rechtsmittel- oder Gerichtsgebührenwert.
Neuigkeiten für Rechtsanwälte, die sich mit dem Thema Streitschlichtung beschäftigen: Am 1.4.16 tritt die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV, BGBl. 2016, 326) in Kraft.
Dafür dass der Rechtsanwalt an einem Gespräch mitwirkt, das dazu dient, das Verfahren zu erledigen, erhält er die Terminsgebühr – auch ohne dass das Gericht beteiligt ist. Hierzu kann ein glaubhaft gemachtes ...
Einigen sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich darauf, das ungekündigte Arbeitsverhältnis zu beenden, rechtfertigt dies, einen Vergleichsmehrwert in Höhe des Vierteljahresverdiensts festzusetzen. Voraussetzung ist, dass aus besonderen Umst änden ungewiss war, ob das Arbeitsverhältnis weiter bestand (LAG Berlin-Brandenburg 28.10.15, 17 Ta 6089/15).
Hat das Arbeitsgericht am Ende einer Instanz – aus dem Protokoll oder dem Urteil ersichtlich – den „Streitwert“ festgesetzt, handelt es sich dabei um den Wert des Streitgegenstands nach § 61 Abs. 1 ArbGG.
Beantragt ein Rechtssuchender erneut Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH), nachdem sein kurz vorher gestellter Antrag abgelehnt wurde, muss das Gericht neu entscheiden – auch, wenn sich die ...
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Wichtig, um die Frist einzuhalten: Den richtigen Antrag stellen! Trifft die Entscheidung des Gerichts keine Aussage über die Kosten der Nebenintervention und liegt der Schluss nahe, dass dies schlicht versäumt wurde, muss beantragt werden, das Urteil entsprechend zu ergänzen und nicht, es zu berichtigen (OLG Rostock, 28.10.2015, 3 U 133/14).