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  • · Fachbeitrag · Sorgerechtsverfahren

    Verfahrensbeistand: Dolmetscherkosten werden nicht gesondert erstattet

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig

    | Spricht der Mandant kein Deutsch, muss der Rechtsanwalt als Verfahrensbeistand in der Regel auf einen Dolmetscher zurückgreifen. Das OLG München hat entschieden, dass Übersetzerkosten mit der Pauschalvergütung bezahlt sind. Sie werden nicht zusätzlich vergütet. Sagt das Gericht erster Instanz jedoch zu, die Dolmetscherkosten zu übernehmen, muss der Rechtsanwalt dies später beweisen können. |

     

    Sachverhalt

    In einem Sorgerechtsverfahren bestellte das FamG für ein minderjähriges, unbegleitetes Flüchtlingskind eine Rechtsanwältin zum Verfahrensbeistand. Sie führte das Amt berufsmäßig aus. Die Rechtsanwältin benötigte für das persönliche Gespräch mit dem Kind einen Dolmetscher für die in Afghanistan und Pakistan gesprochene Sprache „Paschtu“.

     

    Das FamG habe der Rechtsanwältin gegenüber zugesagt, die Dolmetscherkosten zusätzlich zur gesetzlichen Pauschalvergütung (§ 158 Abs. 7 S. 2 und 3 FamFG) zu übernehmen; sie solle den Dolmetscher selbst beauftragen. Der Dolmetscher, nach dem die Rechtsanwältin länger suchen musste, berechnete einen Stundensatz von 70 EUR (zzgl. Auslagen, Mehrwertsteuer). Insgesamt fielen Dolmetscherkosten in Höhe von knapp 154 EUR an.