Nach Maßgabe des sog. „Einstiegstest“ (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStH) ist die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen von vornherein ausgeschlossen, wenn der nach dieser Vorschrift modifizierte Wert des Verwaltungsvermögens mindestens 90 % des gemeinen Werts des grundsätzlich begünstigungsfähigen Vermögens beträgt. Der BFH entschied darüber, ob § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG dahin gehend auszulegen ist, dass bei Handelsunternehmen, deren ...
Kennen Sie schon unser neues Format, den BFH-Talk „In letzter Instanz“? Woche für Woche fasst unsere Redakteurin Sina Wetzel darin die wichtigsten Leitsatzentscheidungen des BFH für Sie zusammen – kurz, knapp ...
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der ...
In den nächsten drei Jahren steht bei 43% der Familienunternehmen eine Unternehmens- oder Anteilsübertragung an. „Vor allem die größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern planen in den nächsten drei Jahren den Generationenwechsel, und zwar 50% von ihnen“, sagt Annette von Maltzan vom ifo Institut. Diese Zahlen haben das Institut und die Stiftung Familienunternehmen 2023 mithilfe ihrer gemeinsamen Datenbank FamData per Umfrage ermittelt und in einem Aufsatz im aktuellen ifo Schnelldienst analysiert.
Mit Urteil vom 12.12.23 (6 K 2489/22 E) hat das FG Münster entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i.S.d. § 23 EStG, sondern einen von dieser Vorschrift nicht ...
Eine Gesellschaft mit Sitz in Hong Kong beabsichtigte, zwei Tochterunternehmen zu verkaufen. Sie beauftragte ein deutsches M&A-Beratungsunternehmen, sie umfassend bei dem Unternehmensverkauf zu beraten.
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
Unzureichende Planung lässt den Generationenwechsel in vielen mittelständischen Unternehmen scheitern. Die neue Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mandanten vor den 10 größten Risiken bewahren. Mit Best-Practice-Beispielen zur direkten Umsetzung!
Das Erbschaftsteuerrecht gilt gemeinhin als zivilrechtslastig. Davon kann aber an vielen Stellen des Gesetzes keine Rede sein. Allein schon die betriebliche Erbschaftsteuer tendiert durch viele Querverweise zum Ertragsteuerrecht (z. B. § 13b Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 97 Abs. 1 BewG). Aber auch das strenge, im BGB geregelte Erbrecht kann mithilfe einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise in den Hintergrund treten. Dieser Beitrag zeigt einige Beispiele auf, will aber auch auf Grenzfälle aufmerksam machen.