· Fachbeitrag · Entschärfung von Pflichtteilsansprüchen
Pflichtteilsfalle vermeiden ‒ Rechtssichere Wege für die Unternehmensnachfolge
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sind ein strukturelles Risiko in der Unternehmens- und Stiftungsnachfolge. Ohne proaktive Steuerung drohen im Erbfall existenzgefährdende Liquiditätsabflüsse, Covenant-Brüche und strategische Kontrollverluste. Zur Risikominimierung eignen sich Pflichtteilsverzicht und lebzeitige Vermögensallokation über gesellschaftsrechtliche Strukturen bis zu internationalen Gestaltungen (Österreich, Schweiz, Liechtenstein). |
1. Einordnung und Systematik
Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB) sichert Abkömmlingen und Ehegatten einen unverzichtbaren Mindestanspruch. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Er entsteht im Todeszeitpunkt und bezieht sich auf den dann vorhandenen Reinnachlass. Hiervon strikt zu trennen ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB): Er schützt vor einer Aushöhlung des Nachlasses durch lebzeitige Zuwendungen, indem er einen fiktiven Nachlass bildet.
Die juristische und ökonomische Kernfrage lautet: Welche Vorfeldmaßnahmen minimieren die spätere Liquiditätslast, ohne die Steuer- und Governance-Ziele zu gefährden?
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