Wenn ein Haftbefehl einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden ist, ist jede neue haftrechtliche Entscheidung nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglich. Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO nur in Betracht, wenn neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen. Dagegen kann eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts einen Widerruf nicht rechtfertigen.
Dass es sich bei der Verschleierung der die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Milchlieferungen durch Verrechnung dieser Lieferungen mit Referenzmengen anderer Erzeuger um eine Steuerhinterziehung gehandelt hat ...
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist ...
Mit Wirkung ab 30.10.2012 gilt nach der Neufassung der Nr. 132 Abs. 2 AStBV 2013 Folgendes: Bei der Umsatz- und Lohnsteuer sind berichtigte oder verspätet abgegebene Steuer(vor)anmeldungen nur in begründeten Einzelfällen an die BuStra (Buß- und Strafsachenstelle) weiterzuleiten. Kurzfristige Terminüberschreitungen und geringfügige Abweichungen sind unschädlich, es sei denn, es bestehen zusätzliche Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung. Liegen derartige ...
Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 15.11.12 in Berlin wurde sich unter TOP II.9 mit der Einführung des Straftatbestands der Datenhehlerei befasst (Berichterstatter: Hessen).
Im Folgenden werden einige ergänzende bzw. abweichende Hinweise zu den Ausführungen von Webel über die Berichtigungsmöglichkeiten nach § 153 AO und § 371 AO in PStR 12, 218 ff. gemacht.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Bei der Vermögensübertragung zwischen Ehegatten bietet die Güterstandsschaukel enorme steuerliche Vorteile, birgt jedoch auch viele Risiken. Im IWW-Webinar am 13.05.2026 erfahren Sie, wie Sie das Instrument in der Praxis rechtssicher nutzen und für Ihre Mandanten das Optimum herausholen.
Aktuelle Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung
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Aufgrund der Flut von Bankenfällen durch CD-Ankäufe gehört die Abgabe von Selbstanzeigen mittlerweile zum Tagesgeschäft des steuerlichen Beraters. Die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige wurden im Zusammenhang mit der Änderung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.11 (BGBl I 11, 676) erschöpfend besprochen. Doch was ist im Anschluss zu beachten? Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die weiteren Schritte nach Abgabe der Selbstanzeige, insbesondere einer gestuften ...