Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht (VG Berlin 27.8.14, 23 L 410.14, Abruf-Nr. 142686 ).
Der BFH weist in einer Entscheidung vom 14.5.14 (X R 23/12, Abruf-Nr. 142419 ) darauf hin, dass das für die „Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen“ geltende Abzugsverbot des § 4 Abs.
Auch ein Strohmann, der nach außen im eigenen Namen auftritt, im Verhältnis zum Hintermann jedoch auf dessen Rechnung handelt, kann leistender Unternehmer i.S. des UStG sein (BGH 8.7.14, 1 StR 29/14).
Ob ein geleastes Kfz zum Betriebsvermögen gehört, orientiert sich ausschließlich an der vereinbarten Leasingzeit oder der überwiegenden betrieblichen Nutzung. Liegt jedoch ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsauswand vor, sind nur die angemessenen Kosten zu berücksichtigen (BFH 29.4.14, VIII R 20/12).
Nach § 125 Abs. 1 AO ist ein Verwaltungsakt nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies außerdem bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist.
Der BayVGH bestätigte den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis unter anderem wegen erheblicher Steuerstraftaten mit einer Hinterziehungssumme von rund 1,1 Mio. EUR (BayVGH 2.7.14, 22 CS 14.1186, Abruf-Nr. 142401 ).
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Die Überschrift ist zugegeben ein wenig übertrieben. Denn die BaFin ist als Behörde nicht in der Lage, geltendes Recht zu ändern. Gleichwohl hat die Finanzaufsicht mit ihrem Rundschreiben vom 5.3.14 Regelungen getroffen (Wegner, PStR 14, 181 f.), die für den Selbstanzeigeerstatter sehr unerfreuliche Auswirkungen auslösen können. Das gilt jedenfalls dann, wenn er vor Abgabe der Selbstanzeige mit seinem Kreditinstitut Kontakt hat.