25.02.2014 · Nachricht · Bundesfinanzhof
Eine Verletzung der in § 393 Abs. 1 S. 4 AO angeordneten Belehrungspflicht führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dazu, dass ermittelte Tatsachen im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen (BFH 8.1.14, X B 112/13, X B 113/13, Abruf-Nr. 140625; siehe auch BFH 23.1.02, XI R 11/01, BFHE 198, 7; BFH 19.12.11, V B 37/11, BFH/NV 12, 956).
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24.02.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafverfahren
Steuerliche Beratung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit“. Der Berater hat zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken einerseits die geltende komplexe Steuergesetzgebung zu beachten und andererseits zur Vermeidung ...
21.02.2014 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Es kommt vor, dass Geschäfte formal von einer anderen Person geführt werden, als es den faktischen Gegebenheiten entspricht. Denkbar ist beispielsweise, dass der ursprüngliche Geschäftsführer einer GmbH wegen einer ...
21.02.2014 · Fachbeitrag ·
Vollstreckung
Vermutet der Gläubiger Steuererstattungsansprüche des Schuldners aus durch Lohnsteuerabzug überzahlter Einkommensteuer, liegt es nahe, gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die mutmaßlichen Ansprüche zu erwirken. Häufig muss der Gläubiger aus der Drittschuldnererklärung des FA jedoch zur Kenntnis nehmen, dass der Anspruch dem Grunde nach zwar anerkannt wird, der Schuldner allerdings für den in Rede stehenden Zeitraum keine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG durch ...
21.02.2014 · Fachbeitrag ·
Steufa-Praxis
Beim Finanzamt ging die Meldung eines Arbeitsgerichts ein, in dem der Verdacht einer Steuerstraftat gemäß § 116 AO mitgeteilt wurde.
21.02.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafverfahren
Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten nur angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht (§ 112 Abs. 1 S. 1 StPO). Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der ...
21.02.2014 · Fachbeitrag ·
Selbstanzeigenberatung
Wurde eine Steuerhinterziehung begangen und ist diese Tat noch verfolgbar, hat der Täter die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben und eine Bestrafung dadurch zu vermeiden. Durch diese Regelung des § 371 AO hat neben dem Steuerpflichtigen auch der Steuerfiskus einen erheblichen Vorteil, da ihm bisher unbekannte Steuerquellen erschlossen werden. Darüber hinaus soll die vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit honoriert werden. Es ist jedoch unklar, was es für die Strafzumessung ...