Beim Verbringen von Zigaretten aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland können mangels Entstehung von Zöllen oder Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 2 UStG) keine deutschen Einfuhrabgaben i.S. von § 374 Abs. 1 AO verkürzt werden, sondern nur solche anderer EU-Staaten. Diese Taten können allerdings nach § 374 Abs. 4 AO i.V. mit § 370 Abs. 6 AO verfolgt werden (BGH 27.1.15, 1 StR 613/14, Abruf-Nr. 175756 ).
Der 1. Strafsenat des BGH weist in einer Entscheidung vom 14.1.15 (1 StR 93/14, Abruf-Nr. 176016 ) darauf hin, dass eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Einreichen einer falschen ...
Der Antragsteller muss die Finanzbehörde dazu in die Lage versetzen, über den vollständigen Sachverhalt seiner Vermögensverhältnisse im Rahmen der Ermessensausübung entscheiden zu können. Darauf weist das FG ...
Durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BGBl I 14, 2415) wurden zu Beginn des Jahres 2015 auch die Anforderungen für das Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen nach § 398a AO erheblich verschärft. Die folgenden Ausführungen machen deutlich, dass die Neuerungen zu teilweise absurden Ergebnissen führen; für die Mandanten wird es nicht selten „günstiger“ sein, ein Strafverfahren auf sich zu nehmen, als eine Selbstanzeige abzugeben.
Mit Urteil vom 16.12.14 (X R 42/13, Abruf-Nr. 176203 ) hat der X. Senat des BFH entschieden, dass Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet sind, im Rahmen der Zumutbarkeit ...
Eine Einfuhr von Tabakwaren ist nur gegeben, wenn diese aus Drittländern oder Drittgebieten in das Steuergebiet gelangen, es sei denn, die Tabakwaren befinden sich beim Eingang in das deutsche Steuergebiet in einem ...
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Derjenige, der die in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht, macht unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen i.S. von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn er sich mit dem der Rechnung zugrunde liegenden Erwerb an einem in eine „Mehrwertsteuerhinterziehung“ einbezogenen Umsatz beteiligte (BGH 7.10.14, 1 StR 182/14, Abruf-Nr. 175067 ). Ein Recht zum Vorsteuerabzug besteht aus solchen Rechnungen nicht.