Die Geschäftsführer der Betreibergesellschaft eines Schlosses hatten festgestellt, dass sie von mehreren Angestellten und sonstigen Personen betrogen worden waren. Nun bereitete der Rechtsanwalt der Gesellschaft sowohl Zivilklagen vor dem AG vor als auch Betrugsanzeigen bei der Staatsanwaltschaft vor. Da er vermutete, dass dem Fiskus Steuern vorenthalten worden waren, hatte er auch Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet, aus gutem Grund, wie sich herausstellte.
Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumten Termin vor der Vollstreckungsbehörde zu erscheinen. Er muss also nach seinem körperlichen und geistigen Zustand ...
Macht sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er durch die Tat seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich bereichern wollte, wie der ...
Eine abhängige – sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich relevante – Beschäftigung kann auch bei einer Vertragsgestaltung vorliegen, bei der es weitgehend dem Beschäftigten überlassen bleibt, ob er einen Auftrag annimmt oder ablehnt (Abruf- oder Aushilfsbeschäftigungsverhältnisse). Derartige auf den jeweiligen Einsatz bezogene Vertragskonstruktionen sind arbeitsrechtlich als Einzelverträge oder in Kombination mit einem Rahmenvertrag zulässig, so das LSG Baden-Württemberg.
Eklatante justizbehördliche Versäumnisse oder Verzögerungen stehen der Aufrechterhaltung von U-Haft entgegen. Das BVerfG hat erst kürzlich erneut aufgezeigt, wo die Grenze zwischen dem Recht des Einzelnen und dem ...
Bei der Nacherhebung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Berechnung – soweit dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat – die Lohnsteuerklasse VI ...
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Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung kann nur in ganz außergewöhnlichen Sonderfällen zu einem Verfahrenshindernis führen. In der Regel ist der Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot durch seine Feststellung und den Ausspruch, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt anzusehen ist, zu kompensieren – so der BGH am 11.8.16.