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  • · Fachbeitrag · FAO-Fortbildung

    Sie sind Fachanwalt? Hier können Sie bequem 5 Stunden Pflichtfortbildung absolvieren!

    | Nach § 15 FAO müssen sich Fachanwälte kalenderjährlich auf ihrem jeweiligen Fachgebiet fortbilden. Inzwischen sind 15 Stunden jährliche Fortbildung Pflicht. 5 Stunden hiervon dürfen Fachanwälte mittels Selbststudium mit anschließender Lernerfolgskontrolle absolvieren. |

     

    Nutzen Sie das FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle des IWW Instituts (www.iww.de/fao). Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können Sie als Abonnent der PStR die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren. Gehen Sie dazu auf www.iww.de/pstr/rubrik/fao-fortbildung. Dort finden Sie im oberen Bereich unterhalb der Überschrift „FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ alle notwendigen Informationen ausführlich beschrieben.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 51 | ID 44516797

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