Mit Wirkung vom 4.6.16 (BGBl I 16, 1254) hat der Gesetzgeber die Korruption im Gesundheitswesen mit den §§ 299a/b StGB unter Strafe gestellt. Bereits mit Wirkung vom 26.11.15 (BGBl I 15, 2025) hatte er die Korruptionstatbestände der §§ 299, 331 ff. StGB geändert und die Begriffe des europäischen Amtsträgers sowie ausländisch und international Bediensteten in das StGB aufgenommen. Der folgende Beitrag zeigt die mit Korruptionszahlungen verbundenen Konsequenzen im Steuerstrafrecht.
Die gesetzlichen Pflichten für Banken zur Abwehr von Geldwäsche sind sehr weit und knüpfend an verschiedene Punkte an. Viele Mandanten werden hier die Erwartung haben, dass der Steuerberater zentrale Punkte im Blick ...
Das AG Tiergarten hatte die Angeklagte A wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt. Auf die hiergegen mit dem Ziel des Freispruchs eingelegte Berufung der A hat das LG ...
Das VG Gelsenkirchen hat am 10.4.17 (7 L 704/17, Abruf-Nr. 195105 ) einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, der vorläufigem Rechtsschutz dienen sollte. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sei nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Antragsteller A Anspruch auf Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis hat. Die Frage ist allenfalls „offen“.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, einem Hobby-Piloten die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz abzusprechen, weil er wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 168.
Über 20 Jahre war der Gaststättenbetrieb mit Biergarten nicht mehr überprüft worden. Bei den Prüfungsvorbereitungen fiel auf, dass – völlig untypisch – an allen Tagen nahezu gleich hohe Einnahmen verzeichnet ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO liegt nach allgemeinem Verständnis nur vor, wenn ein Steuerschaden eingetreten ist. Derzeit werden jedoch auch bereits veranlagte Steuererklärungen von den Bußgeld- und Strafsachenstellen wieder aufgegriffen und unter Berücksichtigung der bereits durch das JStG 2010 eingeführten Gesetzesänderung, der Versagung der Teilselbstanzeige, überprüft, obwohl die Veranlagung gemäß den eingereichten Erklärungen erfolgt ist.