Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Selbstanzeige wegen Tatentdeckung auch dann unwirksam ist, wenn ausländische Behörden die Tat entdecken. Der Sperrgrund gilt (zeitlich) ab Tatentdeckung im Ausland, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt die Gewährung von Rechtshilfe wahrscheinlich ist. Darüber hinaus hat das Gericht angedeutet, dass sich bei anschließenden Unternehmenssanktionen nach § 30 OWiG ein Compliance-Management-System bußgeldreduzierend auswirken kann.
Während der Durchsuchung darf ein Handy nicht beschlagnahmt werden. Darauf hat das LG Dessau-Roßlau in einer aktuellen Entscheidung hingewiesen (LG Dessau-Roßlau 3.1.17, 2 Qs 236/17).
Der in der Praxis häufig anzutreffenden Auffassung, die Mittelwerte der Richtsatzsammlung könnten einer Schätzung im Strafverfahren ohne weitere Begründung zugrunde gelegt werden, hat der BGH mit seiner Entscheidung ...
Auch ein Geschäftsführer, der als Strohmann fungiert, die Wahrnehmung seiner Kompetenzen Dritten überlässt und sich um die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter nicht kümmert, haftet wegen der Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und nimmt die Nichtabführung – im Sinne bedingten Vorsatzes – zumindest in Kauf, so das OLG Celle mit Urteil vom 10.5.17.
Eine Passentziehung setzt voraus, dass ein vollziehbarer Steuerbescheid vorliegt, der nicht offensichtlich rechtswidrig ist und aus dem sich ergibt, dass erhebliche Steuerrückstände bestehen. Und Steuerschulden von ...
Das AG Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 4.4.17 (583 Ds 388/16) mit den Voraussetzungen einer Durchsuchung wegen „Gefahr im Verzug“ befasst. Daran anknüpfend führt das Gericht auch zu einem ...
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Das FG Münster stellt mit Urteil vom 24.11.16 fest, dass der Zinslauf 12 Monate nach Vollendung der Steuerhinterziehung beginnt. Dabei geht aus dem Urteil leider nicht eindeutig hervor, ob der Zinsbeginn auf 12 Monate nach dem Stichtag der Schenkung fällt, ob die 12-Monats-Frist mit Vollendung der Steuerhinterziehung beginnt, also 16 Monate nach dem Stichtag der Schenkung, oder ob das FG mit 12 Monaten nach dem Stichtag der Schenkung die Steuerhinterziehung für vollendet erklärt und damit den Zinslauf auf 24 ...