Ein Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so genau wie nach den Umständen möglich beschreiben. Mängel in dieser Beschreibung können aber durch die Bezeichnung zu suchender Beweismittel – wenn diese Rückschlüsse auf den Vorwurf zulassen – ausgeglichen werden. Wird wegen mehrerer Taten ermittelt, erstrecken sich verjährungsunterbrechende Untersuchungshandlungen regelmäßig auf alle Taten.
Der Rentenversicherungsträger kann sich im Rahmen der Prüfung beim Arbeitgeber nach § 28p SGB IV allein auf die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnenen ...
Nach Ansicht des KG muss das nach den §§ 121, 122 StPO befasste Oberlandesgericht in Umfangsverfahren nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob für alle im Haftbefehl aufgeführten Taten bzw. Tatteile die allgemeinen ...
Beiseitegeschafft sind zur Insolvenzmasse gehörende Vermögenswerte erst dann, wenn diese in eine veränderte rechtliche oder tatsächliche Lage verbracht werden, in der den Gläubigern der alsbaldige Zugriff unmöglich gemacht oder erschwert wird – so der 1. Strafsenat beim BGH.
Ein wirksam bestellter Vereinsvorsitzender darf die Führung der Vereinsgeschäfte nicht aufgrund einer umfassenden Vollmacht einem faktischen Vorsitzenden überlassen. Wer nicht in der Lage ist, sich innerhalb des ...
Gegen den Angeklagten war ein Steuerstrafverfahren anhängig. In einem in der Sache parallel geführten Zivilrechtsstreit begehrten die Beteiligten Einsicht in die Strafakten, um ihre zivilrechtlichen Ansprüche besser ...
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Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils vom 27.11.14 (VII R 40/12, Abruf-Nr. 175272 ) entschieden, dass Empfänger gemäß § 23 Abs. 1 TabStG jede Person sein kann, die im Steuergebiet Besitz an den Tabakwaren erlangt hat. Steuerschuldner nach § 23 Abs. S. 2 TabakStG ist damit derjenige, der die Lieferung vornimmt, oder die Person, die die Tabakwaren in Besitz hält oder Besitz an ihnen erlangt hat. Das Urteil des BFH hat aus Sicht der Akzessorietät des Steuerstrafrechts eine systematische Bedeutung: Wer A sagt, ...