17.07.2018 · Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren
Keine Säumniszuschläge nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.
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