Das Hessische FG hat erstmalig über eine sog. Cum-/cum-Gestaltung entschieden (FG Hessen 28.1.20, 4 K 890/17; Quelle: Pressemitteilung des FG Hessen vom 30.1.20).
Steuerrechtliche Vorfragen sind nicht der Beurteilung der Zivilgerichte entzogen, um einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewähren. Vielmehr müssen die Zivilgerichte diese selbstständig beantworten.
Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates i. S. d. § 1 Abs.
Aus den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes folgt kein Anspruch darauf, Einsicht in ein im Rahmen eines Strafverfahrens eingeholtes Gutachten zu nehmen (VG Koblenz 8.1.20, 2 K 490/19.KO).
Die Steuerfahndung hat primär die Pflicht, Steuerstraftaten zu erforschen und die diesen zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, § 208 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO. Die gesetzliche ...
Die Bundesregierung hat am 22.1.20 einen Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 (EUStA-Verordnung, ABl. L 283 vom 31.10.17, S. 1) für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Europäischen ...
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§ 129 AO sieht vor, dass die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen kann. Auf dieser Grundlage können daher nur Fehler berichtigt werden, die der Finanzbehörde unterlaufen sind.