Macht eine GmbH Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Subunternehmerrechnungen geltend, bedarf es nach dem FG Hamburg des Nachweises, dass den Rechnungen ein tatsächlicher Leistungsaustausch
zugrunde liegt.
Das FG Düsseldorf hat zu Fragen der Haftung nach § 71 AO entschieden. Dabei ging es konkret um die Haftung für Einkommensteuerschulden eines Beteiligten an einer Personengesellschaft. Die Entscheidung beleuchtet ...
Das VG Stuttgart weist aktuell darauf hin, dass allein die fehlerhafte Führung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen noch nicht die Annahme
eines „schweren“ Verstoßes gegen abgabenrechtliche Vorschriften i. S. d.
Das VG Würzburg hat am 13.11.19 (W 6 K 19.1148, Abruf-Nr. 212989 ) eine Klage gegen die (erweiterte) Untersagung einer Gewerbeerlaubnis zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts war der Kläger zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids unzuverlässig i. S. v. § 35 Abs. 1 S. 1 und 2 GewO.
Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SchwarzArbG) ist am 18.7.19 in Kraft getreten. Der Beitrag informiert über dessen neue Bußgeldvorschriften.
Zum innergemeinschaftlichen Handel sind noch nicht alle Rechtsfragen höchstrichterlich entschieden. In einem Fall des FG Berlin-Brandenburg streiten die Beteiligten darum, ob und in welchem Umfang einer GmbH ein ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Ersucht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung das Grundbuchamt darum, eine Sicherungshypothek zum Vollzug eines angeordneten StPO-Arrests einzutragen, reicht das formgerechte Ersuchen aus. Nicht erforderlich ist, die Arrestanordnung „im Original“ vorzulegen. Dies hat der BGH klargestellt (21.11.19, V ZB 75/18, Abruf-Nr. 213722 ).