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  • 25.05.2020 · Fachbeitrag · Wertersatzeinziehung

    Folgen der zu Unrecht erklärten Vorsteuer

    Durch das unberechtigte Erklären von Vorsteuer aufgrund von Scheinrechnungen entsteht ein abschöpfbarer Vermögensvorteil. Bei der Einziehung bestehende Härten sind allein bei der Vollstreckung zu beachten.