25.05.2020 · Fachbeitrag · Wertersatzeinziehung
Folgen der zu Unrecht erklärten Vorsteuer
Durch das unberechtigte Erklären von Vorsteuer aufgrund von Scheinrechnungen entsteht ein abschöpfbarer Vermögensvorteil. Bei der Einziehung bestehende Härten sind allein bei der Vollstreckung zu beachten.
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