Kapitalanleger, denen Kosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen der Jahre bis einschließlich 2008 entstehen, können diese Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Das seit 2009 (Einführung der Abgeltungsteuer) geltende Abzugsverbot von Werbungskosten greift hier nicht (FG Köln 17.4.13, 7 K 244/12 Abruf-Nr. 131311 ).
Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 8.11.13 (11 U 192/11, Abruf-Nr. 141474 ) darauf hingewiesen, dass den Bilanzansätzen einer Handelsbilanz im Rahmen einer Überschuldungsprüfung eine zumindest indizielle ...
Den Erfahrungssatz, dass jemand, der Leistungen nach „Hartz IV“ bezieht, nicht legal in den Besitz von 4.200 EUR kommen könne, teilt das VG Düsseldorf in dieser Allgemeinheit nicht (VG Düsseldorf 29.4.
Das Landessozialgericht NRW hat zum Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV ausgeführt (LSG NRW 8.4.14, L 8 R 737/13 B ER). Diese Abgrenzung ist nicht nur sozialversicherungsrechtlich bedeutsam, sondern auch für die Lohnsteuer und entsprechende strafrechtliche Risiken.
Der BFH weist darauf hin, dass hinsichtlich des objektiven Tatbestands von § 370 AO das FG die volle Überzeugung gewinnen muss, dass keine – einer Anteilszurechnung beim Kläger entgegenstehenden – ...
Wegen Steuerhinterziehung nach § 68 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz des Kantons Zürich (ESchG/ZH) ist strafbar, wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass er unvollständig ...
Außenprüfung: Das ändert sich jetzt für Ihre Mandanten
Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) ist beschlossen – und mit ihr zahlreiche neue Pflichten wie das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wie Sie Ihre Mandanten jetzt optimal vorbereiten, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Die Unschuldsvermutung (Art. 14 Abs. 2 SaarlVerfassung) ist nicht schon dann verletzt, wenn die StA ein Verfahren im Rahmen des Opportunitätsprinzips einstellt und dabei von einem verbleibenden Tatverdacht ausgeht. Sie ist nur dann tangiert, wenn Schuld endgültig zugewiesen wird (VerfGH Saarbrücken 7.4.14, Lv 4/14, Abruf-Nr. 141479 ).