Der BFH hat sich im Urteil vom 20.11.13 (II R 38/12, Abruf-Nr. 140573 ) mit den Folgen befasst, die sich für die SchenkSt und GrESt ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der SchenkSt abgezogen wurde.
Der BGH weist in einer Entscheidung vom 19.1.14 (1 StR 469/13, Abruf-Nr. 140647 ) daraufhin, dass auch ein „Strohmann“, der nach außen im eigenen Namen auftritt, im Verhältnis zum „Hintermann“ jedoch auf ...
VGH mahnt stärkere gerichtliche Kontrolle bei der Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren an (VGH Rheinland-Pfalz 24.2.14, http://www.iww.de/sl409 ).
Eine Verletzung der in § 393 Abs. 1 S. 4 AO angeordneten Belehrungspflicht führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dazu, dass ermittelte Tatsachen im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen (BFH 8.1.14, X B 112/13, X B 113/13, Abruf-Nr. 140625; siehe auch BFH 23.1.02, XI R 11/01, BFHE 198, 7; BFH 19.12.11, V B 37/11, BFH/NV 12, 956).
Der Geschäftsführer einer GmbH muss Vorsorge dafür treffen, dass die mit den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft im unmittelbaren Zusammenhang stehende (erhebliche) und absehbar am 10. des Folgemonats ...
1. Das FA kann den Umsatzsteueranspruch beim Leistungsempfänger nach § 324 AO sichern, wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht vorliegen. 2. Dies gilt nur, wenn der ...
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Bei der Geltendmachung von Vorsteuer durch einen Buffer scheidet eine Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 AO und auch § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO aus, wenn er bei Leistungsbezug nicht wusste bzw. wissen musste, dass er in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden war (BGH 1.10.13, 1 StR 312/13, Abruf-Nr. 140419 ).