Laut § 195 S. 1 AO werden Außenprüfungen von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt. Gemäß § 195 S. 2 AO besteht die Möglichkeit, dass die danach zuständigen Finanzbehörden eine andere Finanzbehörde mit der Außenpr üfung beauftragen. Abweichend von diesen allgemeinen Regelungen weist § 42f Abs. 1 EStG die (örtliche) Zuständigkeit für eine Lohnsteueraußenprüfung dem Betriebsstätten-FA zu. Laut § 42f Abs. 1 EStG bezieht sich eine Lohnsteueraußenprüfung dabei auf ...
Nach Art. 203 Abs. 1 Zollkodex (ZK) entsteht eine Einfuhrabgabenschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Eine derartige Entziehungshandlung liegt vor, wenn ein ...
Bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO sind ratierende Verbindlichkeiten in nominaler Höhe einzubeziehen, wenn die Ratenabrede in Kenntnis des offen gelegten Unvermögens abgeschlossen ...
Kapitalanleger, denen Kosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen der Jahre bis einschließlich 2008 entstehen, können diese Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Das seit 2009 (Einführung der Abgeltungsteuer) geltende Abzugsverbot von Werbungskosten greift hier nicht (FG Köln 17.4.13, 7 K 244/12 Abruf-Nr. 131311 ).
Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 8.11.13 (11 U 192/11, Abruf-Nr. 141474 ) darauf hingewiesen, dass den Bilanzansätzen einer Handelsbilanz im Rahmen einer Überschuldungsprüfung eine zumindest indizielle ...
Den Erfahrungssatz, dass jemand, der Leistungen nach „Hartz IV“ bezieht, nicht legal in den Besitz von 4.200 EUR kommen könne, teilt das VG Düsseldorf in dieser Allgemeinheit nicht (VG Düsseldorf 29.4.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Das Landessozialgericht NRW hat zum Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV ausgeführt (LSG NRW 8.4.14, L 8 R 737/13 B ER). Diese Abgrenzung ist nicht nur sozialversicherungsrechtlich bedeutsam, sondern auch für die Lohnsteuer und entsprechende strafrechtliche Risiken.