Der BGH hat zu einem Umsatzsteuerbetrugssystem bezüglich Altgold vor der Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 9 i.V. mit Abs. 4 S. 1 UStG entschieden. Diese Rechtsprechung hat auch nach aktueller Rechtslage insbesondere für USt-Karusselle Bedeutung (BGH 6.2.14, 1 StR 577/13, Abruf-Nr. 142403 ; BGH 6.2.14, 1 StR 578/13, Abruf-Nr. 142404 ).
Der Unternehmer kann die von einem anderen Unternehmer gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerlast abziehen, wenn er die vom leistenden Unternehmer erbrachte Leistung für sein ...
Der BFH hat sich in einer Entscheidung vom 28.4.14 (X B 3/14, Abruf-Nr. 142402 ) mit der Frage befasst, ob aus der versehentlichen Verletzung des § 105 StPO ein Verwertungsverbot abgeleitet werden kann, das die ...
Eine Verrechnung der Haftungsschuld des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen mit einem diesem zustehenden Steuerguthaben ist unwirksam (BFH 28.1.14, VII R 34/12, Abruf-Nr. 141643 ).
Mit dem sogenannten Budgetbegleitgesetz 2014 (BGBl I Nr. 40/2014 (Österreich)) hat Österreich sein Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG, www.iww.de/sl481 ) geändert und an den aktuellen OECD-Standard angepasst.
Am 21.11.08 hatten die Kläger K mit der X-GmbH einen Stiftungsvertrag geschlossen, mit dem sie eine unselbstständige Stiftung privaten Rechts errichteten. Die X-GmbH fungierte als Stiftungsträgerin.
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Mit Urteil vom 24.4.14 (IV R 25/11) hat der BFH entschieden, dass das FA auch in Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht bei einer Außenprüfung schuldhaft nicht nachgekommen ist, ein Verzögerungsgeld nicht ohne nähere Begründung festsetzen darf.