Die vom Kläger erklärten Rohgewinnaufschlagssätze lagen im Jahresmittel 2006 bei 20,57 %, 2007 bei 44,35 % und 2008 bei 50,37 %. Demgegenüber liegen die amtlichen Richtsätze (Fleischerei, Metzgerei) bei 85 % bis 163 % (mittlerer Aufschlag 117 %). Der Prüfer ging davon aus, dass die Buchführung insbesondere aufgrund fehlender Kassensturzfähigkeit nicht ordnungsgemäß sei und nahm zum Ausgleich von Verprobungsdifferenzen für den Prüfungszeitraum Hinzuschätzungen vor. Dabei setzte er als ...
Das OLG Köln hat am 30.9.14 (1 RVs 91/14, Abruf-Nr. 143454 ) den Freispruch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung durch die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Pkws bestätigt. Zum Vorsatz der ...
Zur Befristung einer bestandskräftigen Ausweisung, die im Zusammenhang mit der Verurteilung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung an Schwarzarbeit am Bau als Arbeitgeber verfügt worden ist (VG ...
Anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung des Klägers K wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln (§ 29a BtMG) wurden Zigaretten mit ukrainischen Steuerbanderolen gefunden. Mit Bescheid vom 19.1.12 erhob der Beklagte daraufhin Tabaksteuer i.H. von 1.171,92 EUR zuzüglich Zinsen. K behauptet, er habe die Zigaretten weder ins Zollgebiet der Union verbracht, noch Besitz an ihnen gehabt. Von der Existenz der Zigaretten habe er keinerlei Kenntnis gehabt.
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums ...
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg zu Änderungen am System der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht. Die Vorschrift soll erheblich enger gefasst werden als bisher.
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Das im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene Wissen der Finanzbehörde wird einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers auch dann zugerechnet, wenn diese die Informationen erst im Laufe des Rechtsstreits zum Zwecke der Aufrechnung einholt (BGH 26.6.14, IX ZR 200/12, Abruf-Nr. 142225 ).