Ein vorsätzlicher Bankrott nach § 283 StGB ist geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums zu beeinträchtigen (VG München 18.11.14, M 13 DK 14.2456, Abruf-Nr. 143652 ).
Lautet ein Bankkonto allein auf einen Namen, ist derjenige im Zweifel auch Kontoinhaber und als solcher Gläubiger des ausgewiesenen Guthabens (FG Nürnberg 15.5.14, 4 K 1403/12, Abruf-Nr. 143651 ).
Das FG Nürnberg (25.6.14, 3 K 153/13, Abruf-Nr. 143648 ) hat die Klage einer Frau abgelehnt, die falsche Angaben im Kindergeldverfahren getätigt hatte. Sie hatte auf der Rückseite des Antragsformulars (Ziff.
Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen, kann die Festsetzung des Kindergelds nachträglich aufgehoben werden. Dabei ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7 AO bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung, die erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung beginnt, gehemmt (BFH 26.6.14, III R 21/13, Abruf-Nr. 173570) .
Im Umsatzsteuerrecht gibt es keine Gutgläubigkeit. Deshalb ist das Finanzamt im Recht, wenn es einem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug verwehrt, weil die Identität des leistenden Unternehmers nicht mit den ...
Wird ein Miet- bzw. Pachtvertrag verlängert, ist eine Ansammlungsrückstellung neu zu bewerten, die der Pächter oder Mieter für eine Beseitigungsverpflichtung gebildet hatte, weil er ja jetzt länger Zeit hat, die ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2026 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin sind unter anderem: Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich, steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien und das Lohnsteuerabzugsverfahren.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Effizientes Projektmanagement? Ihr Wettbewerbsvorteil!
Immer komplexere Anforderungen verlangen nach effizienten Prozessen in der Kanzlei. Die neue Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell zeigt Ihnen die Wege zu einem strukturierten Projektmanagement. Mit praktischen Beispielen und direkt nutzbarem Ablaufplan für Ihre Kanzlei!
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.