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  • 27.08.2015 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Schadenersatzzahlung des Steuerberaters als Ausgleich für Bußgelder sind Betriebseinnahmen

    | Zahlt ein Steuerberater an eine GmbH Schadenersatz dafür, dass die GmbH Bußgelder für nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte Bilanzen zu tragen hatte, sind diese Zahlungen für die GmbH Betriebseinnahmen, da es an einer gesetzlichen Ausschlussvorschrift fehlt (FG Münster 11.3.15, 13 K 3129/13 K, Abruf-Nr. 144243 ). |

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