16.03.2015 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Die Angst davor, unvollständige und damit unwirksame Selbstanzeigen abzugeben, ist unter Beratern groß. Es bleibt dann nur noch die Chance, die strafrechtlichen Folgen möglichst gering zu halten.
17.02.2015 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Zu einer umfassenden Beratung im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren bzw. bei ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ermittlungen gehört auch, den Mandanten über etwaige haftungsrechtliche Risiken aufzuklären bzw.
16.01.2015 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Die Handhabung der Verjährungsvorschrift des § 376 AO ist in der Praxis als problematisch zu qualifizieren. Dies wird in den folgenden Ausführungen deutlich. Zudem wird auf die vermeintlichen Auswirkungen des am 1.1.
12.12.2014 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Bei der Erstellung von Selbstanzeigen für nicht erklärte Einkünfte aus Kapitalvermögen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Erträgnisaufstellungen der jeweiligen Banken ungeprüft als Grundlage der Nacherklärung dienen können. Mit Blick auf die weitreichenden Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige ist davon abzuraten, die ausgewiesenen Werte unkontrolliert zu übernehmen, da dort unter strafrechtlichen Gesichtspunkten Gefahren lauern, die zu einer Unwirksamkeit und somit zu drastischen ...
21.11.2014 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Bei der Auswertung von im Rahmen einer Selbstanzeige nach § 371 AO eingereichten Unterlagen kommt es insbesondere aufgrund der in den vergangenen Jahren stetig wachsenden Anzahl der Nacherklärungen bei vielen ...
17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Hat ein Mandant Mitarbeiter schwarz beschäftigt, wirft die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit über die üblichen, mit der Abgabe einer steuerlichen Selbstanzeige verbundenen Schwierigkeiten hinaus, zahlreiche Probleme ...
22.09.2014 · Nachricht · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Stellt der Steuerberater nachträglich Steuerhinterziehungen i.S. von § 370 AO anhand der Bücher und Unterlagen seines Mandanten fest oder werden ihm solche vom Mandanten offenbart, ist er nach Ansicht des BGH mit Rücksicht auf den Grundsatz der Mandantentreue gehalten, nach außen sein Wissen für sich zu behalten. Er kann nur versuchen, seinen Mandanten von der Zweckmäßigkeit einer Selbstanzeige zu überzeugen. Eine eigene Handlungspflicht aus § 153 AO – deren Unterlassen dann über § 370 Abs. 1 Nr. 2 ...
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