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Abruf-Nr. 245224. iww.de/pstr
Abruf-Nr. 245224. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verurteilung der von französischen Behörden erhobenen und aufgrund einer Europäischen
Ermittlungsanordnung (EEA) nach Deutschland übermittelten sog. EncroChat-Daten ist unzulässig (BVerfG 1.11.24, 2 BvR 684/22, Abruf-Nr. 245224 ).
Bitzer hat in der PStR die EORI-Nummer zu einem schützenswerten
Geheimnis gemacht und die Haftung für Einfuhrabgaben in Aussicht
gestellt, wenn diese offengelegt wird (PStR 24, 262). Das gibt Anlass, die EORI-Nummer ...
In Fällen, in denen Kopien oder eingescannte Unterlagen im weiteren Verfahren nicht in gleicher Weise zu Beweiszwecken verwendet werden können wie die Originale, sind in Papierform aufgefundene (Original-)
Unterlagen ...
Das IWW Institut bietet Abonnenten der PStR im Juni 2025 wieder die Möglichkeit, ganz bequem vom eigenen PC aus ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos zu absolvieren.
Das OLG Schleswig-Holstein hat sich damit befasst, unter welchen
Voraussetzungen ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Im Mittelpunkt stehen wechselseitige Vorwürfe zwischen den ...
Das LG Köln hat einen Angeklagten, der seinen Sitz in eine inländische Gewerbesteueroase verlegt hatte, vom Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung freigesprochen (1.7.24, 106 KLs 7/23, Abruf-Nr. 245803 ).
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Werden entgeltlich Schein-bzw. Abdeckrechnungen über nicht erbrachte Bauleistungen eines nicht leistenden (Schein-) Subunternehmers erstellt, die nur dazu dienen, buchhalterisch den Barlohn von Schwarzarbeitern beim Rechnungskunden abzudecken, liegt eine der Mehrwertsteuer unterliegende einheitliche sonstige Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor. Das hat das FG Hessen entschieden.