07.09.2021 · Fachbeitrag ·
Wiedereingliederung
Unter dem Post-COVID-Syndrom („Long-COVID“) werden alle psychischen Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung zusammengefasst. Ist die Erwerbsfähigkeit eines Ihrer Angestellten durch Long-COVID gemindert oder gefährdet, bieten sich für diesen insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Wer jeweils dabei für Ihre Arbeitnehmer zuständig ist, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt.
01.09.2021 · Nachricht ·
Leserservice
„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!“ Damit wir PP auch weiterhin auf einem hohen Qualitätsniveau halten können, ist uns Ihre persönliche Meinung wichtig. Nehmen Sie sich drei Minuten ...
30.08.2021 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Der neue Rahmenvertrag, der zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist, hat Ihnen als Leistungserbringerinnen und -erbringern neben einer Erhöhung der Heilmittelpreise eine Reihe bürokratischer Erleichterungen gebracht (PP ...
30.08.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Warum als Physiotherapeut nicht mal ungewöhnliche Wege gehen? Zum Beispiel zum nächstgelegenen Wassersportrevier. Denn seit einigen Jahren ist das Stand-up-Paddling (SUP) eine immer weiter wachsende Trendsportart – und damit ein attraktives Zusatzangebot auch für Physiotherapeuten.
30.08.2021 · Fachbeitrag ·
Patientenführung
Gesundheitsvorsorge geht inzwischen über die klassische der präventiv-medizinischen Versorgung (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Programme zur Suchtprävention) hinaus. Sie hat längst die individuelle Lebensführung und ...
26.08.2021 · Nachricht ·
Berufspolitik
Am 13.07.2021 hatte die Bundesschiedsstelle über das Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags zum 01.07.2021 entschieden (PP 08/2021, Seite 3). Knapp sechs Wochen später haben die vier maßgeblichen ...
26.08.2021 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Physiotherapeuten wurde zu Recht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut entzogen. Die Prognoseentscheidung über die berufsrechtliche Zuverlässigkeit fiel angesichts der Schwere der Straftat, ihrer starken Berufsbezogenheit sowie des besonders schutzbedürftigen Vertrauensverhältnisses zu Patientinnen zulasten des Therapeuten aus (Verwaltungsgericht (VG) Bremen, Urteil vom 20.05.2021, Az. 5 K 603/19).