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  • · Nachricht · Infektionsschutz

    Tägliche Testpflicht in Praxen: Dokumentieren Sie Lieferengpässe

    | Infolge des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt auch in Physiopraxen für alle Beschäftigten nach § 28b Abs. 2 seit heute eine tägliche Testpflicht. Da diese ohne größeren Vorlauf angekündigt wurde, ist mit Lieferengpässen bei den Testmaterialien zu rechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rät Arztpraxen, die ebenfalls von der Testpflicht betroffen sind: Lieferengpässe dokumentieren. |

     

    PRAXISTIPP | In ihrem Newsletter weist die KBV darauf hin, dass „dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann.“ Schreiben Sie daher sorgfältig auf, an welchen Tagen die Testung der Beschäftigten in Ihrer Praxis aus welchem Grund nicht möglich war.

     
    Quelle: ID 47835905