01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Gesellschaftsrecht
Neue Partner haften bei Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis auch für
berufliche
Fehler der Altgesellschafter - unabhängig davon, ob der Behandlungsfehler schon vor dem Beitritt verursacht wurde. Das haben die Landgerichte in Frankenthal (Urteil vom 21. 7. 2004, Az: 2 S 75/04) und in Hamburg (Urteil vom 11. 5. 2004; Az: 321 O 433/03) entschieden. Die Urteile ergingen zwar zu Rechtsanwaltssozietäten - sie sind aber auf Physiotherapeuten übertragbar.
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Vertragsgestaltung (Teil 4)
Eine Praxisgemeinschaft stellt neben der Rechtsform der Gemeinschaftspraxis ebenfalls eine sinnvolle Alternative zur Einzelpraxis dar. Auch hier handelt es sich zivilrechtlich um eine Gesellschaft des bürgerlichen ...
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht / Kalkulation und Vertragsgestaltung (Teil 1)
Die Landschaft der Heilberufler ist heute von Verunsicherung geprägt: Vielen Ärzten ist noch nicht klar, was der neue Abrechnungskatalog EBM für Folgen hat. Außerdem bestehen Verordnungsrestriktionen durch ...
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Bankenrecht
Banken dürfen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Klauseln verwenden, wonach Bankkunden ein Entgelt für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot zahlen müssen. Derartige Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2004 (Az: XI ZR 49/04) unwirksam.
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel/Kapitalsplitting
Neben Arbeitslosigkeit und Schulden gehören Scheidungen mittlerweile zu den wichtigen Motiven für vorzeitige Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen. Vor einer solchen Kündigung sollten aber verschiedene ...
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Psychologie des Erfolgs
Die meisten Menschen antworten auf die Frage, welchen Sinn Unternehmen haben, mit Antworten wie: „Sie müssen Ertrag erwirtschaften!“ oder ganz einfach „Gewinnmaximierung“. Wenn das auch der „Sinn“ Ihrer ...
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Heilmittel-Richtlinien
Nun ist es amtlich und es war kein Aprilscherz: Im Bundesanzeiger wurde am 1. April 2005 (Ausgabe 61, Seite 4995) veröffentlicht, dass die „Konduktive Förderung nach Petö“ als
nicht
verordnungsfähiges Heilmittel in der Anlage der Heilmittel-Richtlinien unter „Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der BUB-Richtlinien nicht nachgewiesen ist“ angefügt wird. Der
Grund:
Die Methode zur Behandlung von insbesondere infantiler Cerebralparese (nach dem ungarischen Arzt Andràs Petö ...